Ich wohne in einem anderen Land
Das Netz der Krankenversicherungen in Metropolfrankreich besteht aus 15 Rentenkassen, den CARSAT. Jeder Rentenkasse wurde ein Kompetenzbereich zugeteilt. Die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France bearbeitet die belgischen und niederländischen Anträge. Je nach Wohnortland, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Rentenkasse Carsat, die Sie auf der unten geführten Liste finden. Sollte Ihr Wohnortland nicht auf dieser Liste stehen, rufen Sie uns an:
Wählen Sie die Nummer +33 9 71 10 39 60, bzw. die einheitliche Rufnummer der Rentenversicherung
3960 Kostenloser Service + Kosten für einen Anruf
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die Nummer +33 9 71 10 39 60.
Zuständige Rentenkasse Carsat
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Kompetenzbereich
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Carsat Alsace-Moselle
(Strasbourg)
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Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Turkei
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Carsat Aquitaine
(Bordeaux)
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Argentien, Chile, Uruguay, Spanien
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Carsat Auvergne
(Clermont-Ferrand)
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Israël, Portugal
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Carsat Bretagne
(Rennes)
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Griechenland, Saint-Pierre-und-Miquelon
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Carsat Bourgogne- Franche-Comté
(Dijon)
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Schweiz
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Carsat Centre
(Orléans)
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Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, ehemaliges-Jugoslawien : Serbien, Montenegro, Kosovo, Wojwodina
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Carsat Centre-Ouest
(Limoges)
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Korea, Japan, Philippinen
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CNAV Ile-de-France
(Paris)
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Brasilien, Kanada, USA, Indien, Benin, Kamerun, Kap-Verde, Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Mali, Mauretanien, Niger, Quebec, Senegal, Togo, Algerien
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Carsat Midi-Pyrénées
(Toulouse)
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Andorra, Neukaledonien, Polynesien, Tunesien
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Carsat Nord-Est
(Nancy)
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Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik
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Carsat Hauts-de-France
(Lille)
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Belgien, Niederlande
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Carsat Normandie
(Rouen)
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Kanalinseln (Aurigny - Herm - Jethou - Jersey - Guernesey-Ile of Man), Irland, Vereinigtes Königreich
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Carsat Pays de la Loire
(Nantes)
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Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden
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Carsat Rhône-Alpes
(Lyon)
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Zypern, Malta, San Marino, Italien
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Carsat Sud-Est
(Marseille)
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Monaco, Mayotte, Marokko
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Wer hat Anspruch auf Rentenleistungen aus dem allgemeinen System Frankreichs ?
Jede Person, die in Frankreich eine nicht selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
Auf welche Leistungen kann man Anspruch haben ?
Eine Rente aus eigener Versicherung, eine Hinterbliebenenrente, Solidaritätsleistungen für Ältere*, Aufstockungsleistungen bei Invalidität, pauschaler Kinderzuschuss*, ….
(* ist an bestimmte Bedingungen geknüpft)
Ab wann besteht ein Anspruch auf Leistungen ?
- Ab dem 55. Lebensjahr bei Hinterbliebenenrenten,
- Ab dem 58. Lebensjahr bei Renten aus eigener Versicherung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Trimester, welche aufgrund von Pflichtbeiträgen erreicht wurden; Eintrittsalter in das Erwerbsleben; usw.).
- Ab dem 62. Lebensjahr besteht Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anzahl der nötigen Versicherungstrimester, die sich nach dem Geburtsjahr richten; Erwerbsunfähigkeit; …, sollten die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente nicht erfüllt sein, wird die Rente gemindert).
- BITTE BEACHTEN Sie die Rentenreform, die seit dem 01.09.2023 alle ab dem 01.09.1961 geborenen Personen betrifft.
- Ab dem 67. Lebensjahr zum Erhalt einer abschlagsfreien Rente.
Wie muss ich vorgehen ?
- Sie wenden sich sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt an den Föderalen Pensionsdienst (Service Fédéral des Pensions - SFPD), wenn Sie in Belgien wohnen, bzw. an die „Sociale Versekeringsbank“ (SVB) in den Niederlanden.
- Sie stellen spätestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Renteneintrittsdatum Ihren Leistungsantrag online auf der Homepage l'assurance retraite, wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben oder wenn Ihre letzte Erwerbstätigkeit in Frankreich stattgefunden hat.
Wir empfehlen Ihnen den Rentenantrag in Ihrem Wohnstaat zu stellen.
Und was ist mit den Zusatzrenten und den angeglichenen Rentenversicherungssystemen (gleiche Berechnungsregeln wie im allgemeinen System) ?
Die Rentenkasse Carsat übernimmt die Anträge aus diesen Rentensystemen.